Förderung

Mit Würde altern, das wünschen sich viele Bundesbürger. Noch wichtiger als die eigentliche Altersvorsorge und die Rente ist das angenehme, altersgerechte Leben im Alter. Vor allem der Umbau des Badezimmers erfordert viel Aufmerksamkeit und sollte im Alter nicht umgangen werden.

Insbesondere der Unterschied zwischen einer barrierefreien und barrierearmen Gestaltung des Badezimmers sollte dabei jedem Best-Ager bewusst sein. Denn die Unterschiede sind deutlich: Während das barrierefreie Umbauen sehr kostspielig, zeitaufwendig und anstrengend sein kann, lassen sich beim barrierearmen Umbauen mit geringeren finanziellen Mitteln effiziente Verbesserungen erzielen, die im Alter enorm von Vorteil sind und auf der anderen Seite den Geldbeutel nicht zu sehr belasten. Und das Beste daran: Mit einem Zuschuss wird der Badumbau noch einfacher möglich.In vielen Fällen ist der Umbau zum vollkommen barrierfreien Bad nicht nötig. Zielgerichtete Teilsanierungen wie der Umbau der Wanne zur Dusche, oder der Einbau einer Badewannentür, ermöglichen in den meisten Fällen wieder die selbstständige Badnutzung.

Das Verfahren nennt sich „Neues Begutachtungsassessment (NBA)“ und dient im Zuge der Pflegereform zur Feststellung des Grades der Pflegebedürftigkeit. Das NBA wird insbesondere den Bedürfnissen Pflegebedürftiger mit eingeschränkter Alltagskompetenz, wie Demenz- und psychisch Kranker wesentlich gerechter. Psychische und physische Faktoren der Pflegebedürftigkeit werden hierdurch gleichgesetzt. Start der Umstellung: 1.Januar 2017.
Im Bereich der wohnumfeldverbessernden Maßnahmen besteht ein Anspruch ab Pflegegrad 1, was einer geringen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit entspricht.

Förderung 4000€ möglich

Alle BADbarrierefrei Lösungen gelten als wohnumfeldverbessernde Maßnahme und werden somit ab Pflegegrad 1 durch die Pflegekassen gefördert!

  • Einbau eines nicht vorhandenen Bades/WC
  • Armaturen
  • Badewanneneinstiegshilfen (Änderung der Bausubstanz)
  • rutschhemmende Bodenbeläge, insbesondere in der Dusche
  • Duschplatz, wenn keine Badewanne mehr genutzt werden kann
  • Anpassung der Höhe von Einrichtungsgegenständen
  • höhenverstellbarer Waschtisch
  • höhenverstellbareres WC

So beantragen Sie die Fördermaßnahme

Wichtig

Um eine Kostenübernahme durch die Pflegekasse sicher zu stellen, sollte der Antrag auf den Zuschuss vor Beginn der Umbaumaßnahme gestellt und die Bestätigung der Pflegekasse zur Kostenübernahme abgewartet werden.

Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt direkt durch den Pflegebedürftigen bei der Krankenkasse. Die benötigten Formulare sind häufig auf der Internetseite der Krankenkasse zu finden oder direkt in deren Geschäftsstellen erhältlich. Es empfiehlt sich auch immer vorher mit Ihrem Arzt über die Maßnahme zu sprechen.

Tipp

Falls Sie bereits eine Maßnahme in Anspruch genommen haben, kein Problem. Ein Zuschuss zur Wohnungsanpassung kann ein zweites Mal gewährt werden, wenn sich die Pflegesituation so verändert hat, dass erneute Maßnahmen nötig werden. Wir empfehlen eine Abklärung der Kostenübernahme vor Umbaubeginn.

Sie haben weitere Fragen

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf oder rufen Sie unsere kostenfreie Hotline an.
Unter 0800 – 44 55 99 8 sind wir für Sie da.